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   LSG Bayern, 25.05.2009 - L 18 R 535/04   

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https://dejure.org/2009,24050
LSG Bayern, 25.05.2009 - L 18 R 535/04 (https://dejure.org/2009,24050)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.05.2009 - L 18 R 535/04 (https://dejure.org/2009,24050)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. Mai 2009 - L 18 R 535/04 (https://dejure.org/2009,24050)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Rente wegen Erwerbsminderung - Blutzuckermessung - zusätzliche Pause - Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschlossenheit des Arbeitsmarktes aufgrund körperlicher und neurologischer Beeinträchtigungen und dadurch begründeter Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bzw. Berufsunfähigkeit; Vorliegen betriebsüblicher Bedingungen bei krankheitsbedingter gelegentlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 65/91

    Verschlossener Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 25.05.2009 - L 18 R 535/04
    Zur Bestimmung des Begriffs betriebsübliche Arbeitsbedingungen kann die Rechtsprechung zu § 119 Abs. 4 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) bzw. zum früheren § 103 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) herangezogen werden (BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14).
  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 132/75
    Auszug aus LSG Bayern, 25.05.2009 - L 18 R 535/04
    Danach muss auch die Dauer, Lage und Verteilung arbeitszeitüblichen Bedingungen entsprechen (vgl. BSGE 44, 164, 172 = SozR 4100 § 134 Nr. 3; SozR 4100 § 103 Nrn. 17 und 23).
  • BSG, 27.05.1977 - 5 RJ 28/76

    Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - Möglichkeit der

    Auszug aus LSG Bayern, 25.05.2009 - L 18 R 535/04
    Trotz an sich mindestens sechsstündiger Erwerbsfähigkeit gilt der Arbeitsmarkt als verschlossen, wenn nur unter nicht betriebsüblichen Arbeitsbedingungen gearbeitet werden kann (BSGE 44, 39, 40 = SozR 2200 § 1246 Nr. 19).
  • BSG, 20.04.1993 - 5 RJ 34/92

    Anspruch auf Rente infolge Erwerbsunfähigkeit/ Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 25.05.2009 - L 18 R 535/04
    Benötigt der Versicherte zusätzliche Arbeitspausen, die im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht vorgesehen sind, ist zu prüfen, ob Arbeitnehmer unter solchen Bedingungen eingestellt werden (BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 43; s.a. Urteil vom 22.04.1993 - 5 RJ 34/92).
  • BSG, 24.10.2013 - B 13 R 209/13 B

    Rechtliches Gehör - berufskundliche Sachkunde - Äußerungsmöglichkeit des Klägers

    Zusätzliche zehnminütige Ruhepausen seien im Rahmen der sogenannten persönlichen Verteilzeit realisierbar (Hinweise auf Urteile des LSG Baden-Württemberg vom 20.3.2007 - L 11 R 684/06 - und vom 26.10.2010 - L 11 R 5203/09; Urteile des Bayerischen LSG vom 25.5.2009 - L 18 R 535/04 - und vom 29.4.2009 - L 18 R 866/06, alle veröffentlicht in Juris) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2011 - L 3 R 269/10

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Das Erfordernis zusätzlicher Nahrungsaufnahme steht somit einer vollschichtigen Arbeitstätigkeit im Sinne des Rentenrechts nicht entgegen (vgl. auch Urteile des LSG Baden-Württemberg vom 20. März 2007 - L 11 R 684/06 - sowie vom 26. Oktober 2010 - L 11 R 5203/09 -, jeweils zitiert nach Juris; Urteile des Bayerischen LSG vom 25. Mai 2009 - L 18 R 535/04 - sowie vom 29. April 2009 - L 18 R 535/04 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - L 3 R 136/10

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - übliche Bedingungen des

    Zusätzliche zehnminütige Ruhepausen sind im Rahmen der sogenannten persönlichen Verteilzeit realisierbar (vgl. auch Urteile des LSG Baden-Württemberg vom 20. März 2007 - L 11 R 684/06 - sowie vom 26. Oktober 2010 - L 11 R 5203/09 -, jeweils zitiert nach juris; Urteile des Bayerischen LSG vom 25. Mai 2009 - L 18 R 535/04 - sowie vom 29. April 2009 - L 18 R 866/06 -, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 4 R 5326/10
    Die regelmäßig anfallenden Blutzuckermessungen lassen sich ebenso wie im Rahmen des üblichen erfolgende Insulinspritzen - innerhalb betriebsüblicher Verteilzeiten vornehmen (so die st.Rspr.; vgl. etwa das LSG, Urteil vom 26. Oktober 2010 - L 11 R 5203/09; Bayerisches Landessozialgericht vom 25. Mai 2009 - L 18 R 535/04; beide in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2012 - L 1 R 562/10
    Pausen eines geringen zeitlichen Rahmens stehen nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen und der Rechtsprechung der Landessozialgerichte allerdings jedem Arbeitnehmer zur Verfügung, sei es etwa zum gehäuften Aufsuchen der Toilette (bei bestehender Harninkontinenz), zur zusätzlichen medizinischen Versorgung (bei insulinpflichtigem Diabetes mellitus) oder zum zusätzlichen Eincremen der Hände (so bereits Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 31.03.2011, Az.: L 1 R 272/09; Urteil vom 25.02.2009, L 1 R 473/06; ebenso Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 15.08.2003, L 14 RJ 137/01; Landessozialgericht Brandenburg, Urteil v. 19.08.2003, L 2 RA 130/01; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 26.10.2010, L 11 R 5203/09; Landessozialgericht Bayern, Urteil v. 25.05.2009, L 18 R 535/04).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2011 - L 1 R 272/09
    Soweit der Sachverständige Dr. N. aus allergologischen Gründen eine zusätzliche Arbeitsunterbrechung von ca. zweimal 10 Minuten je sechs Stunden täglicher Arbeitszeit für erforderlich hält, hat dies nicht zwingend eine Tätigkeit unter betriebsunüblichen Umstanden zur Folge Denn Unterbrechungen dieses zeitlichen Rahmens stehen nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen und der Rechtsprechung der Landessozialgerichte als sog. persönliche Verteilzeit jedem Arbeitnehmer zur Verfügung, sei es etwa zum gehäuften Aufsuchen der Toilette (bei bestehender Harninkontinenz), zur zusätzlichen medizinischen Versorgung (bei insulinpflichtigem Diabetes mellitus) oder wie hier zum zusätzlichen Eincremen der Hände (siehe nur die Nachweise bei LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. Februar 2009, L 1 R 473/06; ebenso u.a.: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. August 2003, L 14 RJ 137/01; LSG Brandenburg, Urteil vom 19. August 2003, L 2 RA 130/01; zuletzt wieder: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Oktober 2010, L 11 R 5203/09 sowie LSG Bayern, Urteil vom 25. Mai 2009, L 18 R 535/04).
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